Klimaanlagenreinigung airco well von Tunap vom TÜV Thüringen zertifiziert
Wolfratshausen, 10. August 2023
Tunap, eines der führenden Unternehmen in der Herstellung von Aerosolen, Schmierstoffen und Reinigern für industrielle und technische Anwendungen, hat für seine airco well Klimaanlagenreinigung ein Zertifikat vom TÜV Thüringen erhalten. Das TÜV-Siegel bestätigt, dass die Reinigung des Verdampfers mit dem „994 Hygiene-Reiniger“ den Luftstrom signifikant erhöht und damit die Kühlleistung der Klimaanlage entscheidend verbessert. Gleichzeitig sinkt der Energieverbrauch, der für die Klimatisierung des Kfz-Innenraums benötigt wird. Das bedeutet in Folge auch weniger Kraftstoffverbrauch beziehungsweise mehr Reichweite für Elektroautos.
„Die Zertifizierung durch den TÜV Thüringen bestätigt einmal mehr die Wirksamkeit unseres Klimaanlagenreinigungssystems“, sagt Thomas Behrendt, Leiter Portfoliomanagement und Anwendungstechnik bei Tunap. „Eine professionelle Klimaanlagenreinigung mit airco well sorgt dafür, die Leistung der Autoklimaanlage dauerhaft zu erhöhen und die Effizienz des gesamten Systems nachhaltig zu verbessern. Für Autofahrer verbessert sich damit die Luftqualität im Auto entscheidend.“
Der TÜV Thüringen hatte seine Untersuchungen mit zwei verschiedenen Anemometern, also Messinstrumenten zur Messung des Luftdurchsatzes, durchgeführt: einmal mit Flügelrad und einmal mit Hitzedraht. Es wurden zwei Messsysteme verwendet, um etwaige Messungenauigkeiten einzelner Messmethoden auszuschließen.
Dass airco well ein wirksames, richtlinienkonformes und gesundheitsverträgliches Verfahren zur Klimaanlagenreinigung ist, bescheinigen auch zwei weitere Zertifikate: Die Gemeinschaft von Umweltingenieuren und -laboren (gui-lab) hatte das Verfahren bereits zertifiziert und die Übereinstimmung der Reinigungsmethode mit der VDI-Richtlinie 6032 bestätigt. Außerdem trägt airco well das Qualitätssiegel der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF), das Produkte und Dienstleistungen für Allergiker kennzeichnet.
Regelmäßig und vollständig, darauf kommt es bei der Reinigung der Klimaanlage an
Spätestens alle zwei Jahre sollte jede Autoklimaanlage gründlich und sachgemäß gereinigt werden. Das empfiehlt der renommierte Ingenieursverband VDI in seiner Richtlinie 6032. Da mittlerweile fast jede Kfz-Werkstatt einen Klimaanlagenservice anbietet, ist das grundsätzlich keine große Sache. Allerdings gehen Klimaanlagen-Inspektionen in der Praxis häufig nicht weit genug. Die beiden größten Schwachstellen jeder Klimaanlage werden nämlich nicht immer mitgereinigt: Die Pollenfilterbox, sprich die Umgebung des Innenraumluftfilters, sowie der Klimaanlagen-Verdampfer. Besonders die feuchte Umgebung des Verdampfers bietet aber den perfekten Nährboden für Schadstoffe aller Art, die zu Schimmel und unangenehmen Gerüchen führen. Beim obligatorischen Wechsel des Pollenfilters im Rahmen der Klimaanlageninspektion lassen sich Pollenfilterbox und Verdampfer mittels eines speziellen Hygiene-Reinigers wie airco well kostengünstig und ohne großen Mehraufwand in einem Zug mit reinigen. „airco well reinigt hygienerelevante Bauteile der Klimaanlage wirksam, richtlinienkonform, material- und gesundheitsverträglich. Das Ergebnis ist sofort spürbar in Form von frischer, sauberer Luft und das bei jeder Benutzung der Klimaanlage“, erklärt Thomas Behrendt.
Tunap unterstützt Autohäuser und Werkstätten bei der Einführung des airco well-Systems, beim Training des Service- und Werkstattpersonals und bei der Erfolgskontrolle. Ein eigens für sie entwickeltes Webinar vermittelt vielfältige Informationen zur professionellen Klimaanlagenreinigung und zum After-Sales-Konzept. Das Online-Seminar dauert 40 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Unkompliziert anmelden können sich interessierte Werkstattprofis unter www.aircowell.com.
Das Pressematerial zu dieser Meldung
Die Adolf Würth GmbH & Co. KG erhebt und verarbeitet die in dem Formular angegebenen personenbezogenen Daten, um für Sie die gewünschte Anfrage zu bearbeiten. Bitte beachten Sie bei den Formularen die Markierung der Pflichtfelder. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung, der zwingend erforderlichen Daten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Durchführung einer vorvertraglichen Maßnahme. Die Verarbeitung der von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung zulässig, die zur Wahrung der unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, mit Ihnen, unseren Kunden, Kontakt zu haben, unsere Beratungsqualität zu verbessern und Sie bei möglichen Rückfragen einfacher kontaktieren zu können. Die erhobenen Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie zur Kontaktaufnahme mit Ihnen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht.
Ergänzende Datenschutzhinweise, insbesondere zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Beschwerde, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.